Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Schutzräume periodisch zu kontrollieren. Bei der Kontrolle hat der Hauseigentümer oder eine von ihm bestimmte Person anwesend zu sein.

Bitte bereiten Sie sich für die Kontrolle wie folgt vor:

  • Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, sind geöffnet.
  • Der Zugang zu allen schutzraumrelevanten Teilen muss ungehindert möglich sein.
  • Die Panzerdeckel und Panzertüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können.
  • Allfällig demontierbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.
  • Zur Prüfung des Belüftungssystem muss die Handkurbel ungehindert gedreht werden können.

Der ZVZZ kontrolliert Schutzräume in den Gemeinden Adliswil, Horgen, Kilchberg, Langnau am Albis, Oberrieden, Richterswil, Rüschlikon, Thalwil, Wädenswil.

 

Schutzraumkontrolle: Cogliati, Bruno
Tel. G: 044 727 64 07
Telefonzeit: Montag 08.00 – 10:00, Donnerstag 15:00 – 17:00
E-Mail: Kontaktformular
   
 

Die Kontrolleure der übrigen Gemeinden im Kanton Zürich, Kontrollorgane für Bauprojekte oder Anpassungen im Schutzraum sowie weitere Informationen zu den Schutzräumen finden Sie auf den Seiten des Kantons Zürich oder des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.

 

Hilfreiche Dokumente

Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen

Video zum Unterhalt von Schutzräumen