Dienstverschiebungen und Urlaube können nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Jeder Fall wird individuell beurteilt.
Ein allfälliges Dienstverschiebungs- oder Urlaubgesuch müssen Sie sofort einreichen. Führen nicht vorhersehbare Umstände zu einem Dienstverschiebungs- / Urlaubsgesuch, so ist dieses bis spätestens 10 Tage vor dem Einrücken einzureichen. Nicht termingerecht eingereichte Gesuche werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie unser Ansprechpartner sind und nicht ihr Arbeitgeber. Deshalb müssen Sie das Gesuch persönlich stellen. Legen Sie dem Gesuch die notwendigen Unterlagen(Beweismittel) bei und senden Sie dieses an das Kdo der ZSO Zimmerberg. Das Formular finden Sie hier: Dienstverschiebung und Urlaub
Ja, wenn Sie dem Aufgebot nicht Folge leisten, erhalten Sie von uns einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Aufgrund Ihrer Schilderung des Sachverhaltes entscheidet der Kommandant der ZSO Zimmerberg ob und welche weiteren Massnahmen ergriffen werden. Dies ist entweder eine Verwarnung oder eine Verzeigung bei der Kantonspolizei.
Nach der Verzeigung wird der Fall entweder durch das zuständige Statthalteramt(bei Fahrlässigkeit) oder durch die Staatsanwaltschaft (bei vorsätzlichem Handeln) beurteilt. Die Geldbussen und Gebühren können rasch einmal mehrere hundert Franken betragen. Zusätzlich droht ein Eintrag ins Strafregister.
Nein. Weder der Fourier noch unsere Zivilschutzstelle dürfen nachdienstlich EO-Karten ausstellen. Sie müssen mit derjenigen AHV-Ausgleichskasse Kontakt aufnehmen, bei welcher Sie gemeldet sind und eine Ersatzkarte verlangen. Das weitere Vorgehen wird Ihnen die AHV-Ausgleichskasse erklären.
Ihr Arbeitgeber hat Recht. Die Erwerbsausfallentschädigung wird dem Arbeitgeber ausgerichtet, auch für die arbeitsfreien Tage. Die Entschädigung berechnet sich nicht pro Arbeitstag, sondern pro Kalendertag. Eine anteilsmässige Auszahlung der EO-Entschädigung an den Arbeitnehmer wird von manchen Arbeitgebern freiwillig und entgegenkommenderweise geleistet. Weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit erhalten Sie von Ihrer AHV-Ausgleichskasse.
Gemäss Auskunft von Herr Rieder der Eidg. Steuerverwaltung,
Abt. Wehrpflichtersatzabgabe gilt:
1. Zwischen dem 19 und 37 Lebensjahr sind 11 Ersatzabgaben zu leisten.
Beispiel: Rekrutierung im Jahr 2017
Grundkurs im Jahr 2018
Letzte Ersatzabgabe erfolgt für das Jahr 2028
Weitere Informationen bzw. effektive Angaben pro AdZS sind individuell durch den AdZS abzuklären.
Steuerverwaltung, Wehrpflichtersatzabgabe 058 462 74 53
Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht im Militär- oder Zivildienst nicht oder nur teilweise erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten (Wehrpflichtersatzgesetz, WPEG). Dies gilt auch für Angehörige des Zivilschutzes. Die Ersatzabgabe beträgt 3 Prozent des steuerbaren Einkommens, mindestens aber 400 Franken.
Die Wehrpflichtersatz-Rechnung trifft in der Regel im Folgejahr ein, da sie vom steuerbaren Einkommen und von der Anzahl der geleisteten Diensttage abhängt. Für jeden im Zivilschutz geleisteten Diensttag ermässigt sich die Wehrpflichtersatzabgabe um 4 Prozent.
Die Schutzdienstpflicht beginnt in dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden und dauert 14 Jahre für Mannschaft und Gruppenführer. Feldweibel, Fouriere und Offiziere sind schutzdienstpflichtig bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 40 Jahre alt werden.
Hauptmann 23.50
Oberleutnant 19.00
Leutnant 17.50
Feldweibel 13.00
Fourier 14.00
Wachtmeister 11.50
Korporal 10.00
Gefreiter 8.50
Soldat 7.50
Wenn Sie transportfähig sind, haben Sie wieder einzurücken und die Erkrankung der leitenden Stelle des Dienstanlasses zu melden. Diese ermöglicht Ihnen den Besuch beim zuständigen Kursarzt, welcher über die weitere Teilnahme am Dienstanlass entscheidet.
Wenn Sie nicht transportfähig sind, haben Sie die Krankheit unverzüglich, telefonisch dem Leiter des Dienstanlasses zu melden. Dazu müssen Sie umgehend ein ärztliches Zeugnis ihres Hausarztes an das Kdo des ZSO Zimmerberg senden.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat unverzüglich das Kdo der ZSO Zimmerberg zu orientieren und ihr ein ärztliches Zeugnis zuzustellen.
Theoretisch ja. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen. Es werden aber klar diejenigen bevorzugt, welche aus eigenem Willen im Kader unsere ZSO Zimmerberg aktiv mitgestalten wollen. Erfreulicherweise haben wir in unseren Reihen viele geeignete und motivierte Zivilschützer.
Nein. Zivildienst kann nur leisten, wer militärdiensttauglich ist.
Die Zivilschützer werden frühzeitig, bis spätestens den 15. November, persönlich mittels Dienstanzeige über die Einsätze im Folgejahr informiert. Sollte dies, bis zum 15. Dezember, nicht geschehen, ist der Zivilschützer verpflichtet, sich bei der Zivilschutzstelle zu melden. Das effektive Aufgebot für einen Einsatz wird 6 – 8 Wochen vor dem Anlass per Post versandt. Hat man dieses 3 Wochen vor dem Anlass nicht erhalten, ist man verpflichtet, sich bei der Zivilschutzstelle zu melden.